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ZertifizierungsrichtlinieZertifizierungsrichtlinie für A&O-PsychologInnen ab 1. 1. 2016 Formular Zertifizierungsantrag 2016 GkPP-Fortbildung für die Zertifizierung
Ende der Übergangsregelung für die Zertifizierungsrichtlinie 2014 für A&O-PsychologInnen mit 31. 12. 2016. Nach dieser Richtlinie kann nicht mehr zertifiziert werden. Alle Zertifizierungen behalten ihre Gültigkeit, die Fortbildungsverpflichtung richtet sich für alle zertifizierten A&O-PsychologInnen nach der neuen Richtlinie 2016.
Ab 1. 1. 2016 gilt die neue Richtlinie beider Berufsverbände zur Zertifizierung von A&O-PsychologInnen.. Zertifikate A&O-Psychologie können nur von den Berufsverbänden GkPP und BÖP ausgestellt werden.
ZertifizierungDie Qualifikationsnachweise in Theorie und Praxis werden mithilfe der aktuell gültigen
Richtlinie von beiden Berufsverbänden einheitlich geprüft. EinreichungIhre Unterlagen (vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare sowie Nachweise ein Kopie) schicken Sie in Papierform (nicht elektronisch!) zur Prüfung an die GkPP, Margaretenstr. 72/3, 1050 Wien. Wir bitten ausschließlich Unterlagen einzureichen, die der Richtlinie 2016 entsprechen, d. h.: - nicht älter als 5 Jahre sind - von Fachpersonen (insbesondere Arbeits- und OrganisationspsychologInnen) unterrichtet wurden - das Thema basierend auf arbeits- und organisationspsychologischen Theorien/Techniken/Methoden behandelt wurden (z. B. nicht klinisch-psychologisch). Zusätzlich bitten wir Sie, den Nachweis des Studienabschlussen im Hauptfach Psychologie beizulegen.
Für GkPP Mitglieder (Normaltarif) ist die Zertifizierung als Arbeits- und Organisationspsycholog/e/in eine Serviceleistung der Berufsvertretung und kostenlos, ebenso ein jährliches Update. Für Nicht-Mitglieder wird ab dem 1. 1. 2017, mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie (nach der Übergangsfrist), für die Zertifizierung eine Eintragungsgebühr von € 140,- und eine jährliche Update-Gebühr von jeweils € 50,- eingehoben. Fortbildung Arbeits- und OrganisationspsychologieDie jährliche Fortbildungsverpflichtung beträgt mindestens 16 Stunden. In einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren sind insgesamt mindestens 48 Stunden arbeits- und organisationspsychologische Fortbildung zu belegen. Als Fortbildung gilt auch arbeits- und organisationspsychologische Intervision oder Supervision und kann bis zur Hälfte des geforderten Fortbildungsausmaßes als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsverpflichtung gewertet werden. Anerkannt werden alle arbeits- und organisationspsychologischen Fortbildungsseminare der GkPP A&O Fortbildung sowie die Fortbildung Notfallpsychologie der GkPP; weiters einschlägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen anderer AnbieterInnen (z. B. BÖP, Arbeiterkammer Wien (AK), Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Fonds Gesundes Österreich (FGÖ), Tagungen, Kongresse etc.) sowie arbeits- und organisationspsychologische Intervision und Supervision. Nachweis der laufenden praktischen TätigkeitDie laufende praktische Tätigkeit (work experience) als Arbeits- und Organisationspsychologe ist auf Aufforderung nachzuweisen. Der nachzuweisende Umfang der praktischen psychologischen Tätigkeit beträgt mindestens 400 Stunden pro Jahr, davon müssen mindestens 200 Stunden arbeits- und organisationspsychologische Praxis sein. In einem Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren sind insgesamt mindestens 1200 Stunden psychologische Praxis nachzuweisen. Davon müssen mindestens 600 Stunden arbeits- und organisationspsychologische Praxis sein.
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