BERUFSPOLITIKAktuelle EntwicklungenPressekonferenz am 8.10.2019 mit großem Echo. Für die GkPP: Mag.a Andrea BirbaumerPressespiegel (Stand 9.10.2019) Alle Fotos: © Marton
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Für eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Österreich!
Es heißt: Österreich ist das Land mit einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Aber: In der Betreuung psychisch erkrankter Menschen hat Österreich großen Aufholbedarf! Während die Zahl der Betroffenen seit Jahren zunimmt, gibt es bei der Versorgung in Österreich massive Lücken. Monatelange Wartezeiten - gerade für Kinder und Jugendliche - sind keine Seltenheit. Ein verspäteter Behandlungsbeginn führt jedoch bei Betroffenen zu mehr Leid und verursacht zudem im Gesundheits- und Sozialsystem Zusatzkosten in einer Höhe von Hunderten Millionen Euro. In der nächsten Legislaturperiode geht es darum, gemeinsam die richtigen Schritte zu setzen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) erhebt mit seinen KooperationspartnerInnen GkPP (Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen, Berufsvertretung) und PKP (Pioniere der Klinischen Psychologie) mit der vorliegenden Petition daher folgende Forderungen: 1. Ausreichend Behandlungsplätze für psychisch erkrankte Menschen. Wir fordern ambulante Behandlungsplätze für eine Vollversorgung ohne Wartezeit und auf hohem Qualitätsniveau. Im Zentrum: Der Auf- und Ausbau der Kassenplätze für Klinische PsychologInnen, PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen. 2. Kurzfristig: Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Klinisch-psychologische Behandlung wirkt effizient. Das belegen wissenschaftliche Studien. Während klinisch-psychologische Behandlung im stationären Bereich (Krankenanstalten) längst etabliert und gesetzlich seit 1993 verankert ist, gibt es das Angebot klinisch-psychologischer Behandlung als Kassenleistung im niedergelassenen Bereich noch immer nicht. Obwohl damit eine massive Versorgungslücke auch in den ländlichen Gebieten rasch und hoch qualitativ zu schließen wäre. Durch die Aufnahme klinisch-psychologischer Behandlung als Kassenleistung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird der dringendste akute Versorgungsbedarf für Menschen mit psychischen Erkrankungen gedeckt. 3. Langfristig: „Masterplan: Psychisch gesundes Österreich“ aller PSY-Berufe. Egal, ob PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder Klinische PsychologInnen - jede Profession leistet ihren wichtigen Beitrag zur Verbesserung der psychischen Versorgung in Österreich. Klar ist daher: Diese Verbesserung kann nur langfristig und unter Einbindung aller PSY-Berufe und gemeinsam mit der Politik erfolgen. Wir schlagen deshalb die gemeinsame Erarbeitung eines „Masterplan: Psychisch gesundes Österreich“ vor. Begründung Eine nachhaltige Verbesserung der psychischen Versorgung führt dazu, dass Betroffene in Österreich professionell und zeitnah versorgt und ihr Leid und das ihrer Angehörigen gemildert werden. Außerdem wird das Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftssystem mittel- und langfristig erheblich entlastet. Darin liegen auch große Einsparungsmöglichkeiten.
Entwicklungen und StandpunkteHier finden Sie Positionen und Stellungnahmen der GkPP zu unterschiedlichen berufspolitischen Themenbereichen:
Zur KammerdebatteRegelmäßig wird immer darüber diskutiert, ob und in welcher Form eine PsychologInnenkammer eingerichtet werden soll. Zuletzt erwog man im Jahr 2004 die Einrichtung einer (vergleichsweise großen) „Psychokammer" die im Wesentlichen vor allem die beiden genannten Berufsgruppen umfassen sollte. Kern dieser Bestrebungen war, professionelle Leistungen dieser Berufsgruppen im Gesundheitswesen einheitlich und bundesweit verhandelbar zu machen. Allerdings wurde diese erste Idee nicht nachhaltig weiter verfolgt; massive Bedenken aus beiden Berufsgruppen führten sehr schnell zu getrennten Verhandlungswegen.
Die psychologischen Berufsverbände (BÖP und GkPP) diskutierten sehr viel grundsätzlicher mit dem Gesundheitsministerium:
2004 standen folgende Modelle zur Debatte: 1. Körperschaft öffentlichen Rechts(KÖR; =Kammer, muss aber nicht so heißen)
2. „Beleihung"Dieses Modell bedeutet, dass hoheitliche Aufgaben, z.B. die Listenführung für KPL und GPL, an eine Körperschaft des Privatrechts (z.B. einen Verein) ausgelagert werden kann. Das ist aber keinesfalls eine umfassende gesetzliche Berufsvertretung, sondern privatisiert nur die derzeit beim Ministerium liegenden Verwaltungsaufgaben. Eine solche Lösung bringt daher auch keine substantielle Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation (Psychologengesetz 1990) mit sich. Die Beleihungskonstruktion erfreut sich in den aktuellen Verhandlungen zwischen Ministerium, BÖP und GkPP keiner großen Beliebtheit.
3. Strukturelle Beibehaltung des Status Quo (Psychologengesetz 1990)Diskutiert wird auch das Szenario „gar keine Psychologenkammer". Im Wesentlichen bedeutet dies die Fortsetzung der im Psychologengesetz vorgesehenen Strukturen (ministerielles Verwaltungsorgan zur Listeneintragung und -führung, sowie Kontrolle der Ausbildungseinrichtungen, unter Beratung durch den ehrenamtlich tätigen Psychologenbeirat). Allenfalls würden verschiedene Details (z.B. Berufspflichten, Dokumentation, Aus- und Fortbildungsvorschriften) per Novellierung verändert.
Die GkPP hat unter seinen Mitgliedern eine Umfrage gestartet. Hier finden Sie die Ergebnisse: Umfrage Ergebnisse 2004
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