BERUFSPOLITIK
Aktuelle Entwicklungen
EUOSHA – Expert:innenworkshop 27. Mai 2026
Vielen Dank an die Expert:innen aus den unterschiedlichen Organisationen, die mit ihrer Erfahrung und jeweiligen Perspektive auf die zentralen Themen für die A&O-Psychologie fokussiert haben und uns wertvolle Inputs für die Gestaltung der Kampagne mitgegeben haben.
Foto: ©Dr. Michaela Schwarz
Im Zuge der EU Kampagne Gesunde Arbeitsplätze 2026-28 „Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit“ lädt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) gemeinsam mit den Österreichischen Berufsvertretungen für Psychologie, dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) sowie der Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP), im Auftrag der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zum hybriden Workshop „Wie können Arbeitspsycholog:innen dazu beitragen die neue EU-OSHA Kampagne erfolgreich in Österreich umzusetzen“ ein.
Die neue EU Kampagne soll das Bewusstsein für arbeitsbedingte psychische Gefahren und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz schärfen.
Der offizielle Start der Kampagne ist im Herbst 2026.

Fotos: ©Vandory
Quo vadis, Arbeitnehmer:innenschutz? – wie wir Standards weiterentwickeln und Präventionsarbeit zukunftsfähig gestalten
Unter diesem Motto stand auch eine Podiumsdiskussion, bei der die Herausforderungen für die A&O-Psychologie und Notwendigkeit der Stärkung unserer Berufsgruppe durch die rechtliche Verankerung in PG und ASchG deutlich gemacht wurde.
GkPP_Anfrage_BM Impfplan
Begleitschreiben_Impfplan_2021
Corona_Schutzimpfung_Durchführung & Organisation
Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe Coronavirus SARS-CoV-2 Jan2021
Pressekonferenz am 8.10.2019 mit großem Echo. Für die GkPP: Mag.a Andrea Birbaumer
Pressespiegel (Stand 9.10.2019)

Alle Fotos: © Marton

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Für eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Österreich!
Es heißt: Österreich ist das Land mit einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Aber: In der Betreuung psychisch erkrankter Menschen hat Österreich großen Aufholbedarf!
Während die Zahl der Betroffenen seit Jahren zunimmt, gibt es bei der Versorgung in Österreich massive Lücken. Monatelange Wartezeiten - gerade für Kinder und Jugendliche - sind keine Seltenheit. Ein verspäteter Behandlungsbeginn führt jedoch bei Betroffenen zu mehr Leid und verursacht zudem im Gesundheits- und Sozialsystem Zusatzkosten in einer Höhe von Hunderten Millionen Euro.
In der nächsten Legislaturperiode geht es darum, gemeinsam die richtigen Schritte zu setzen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) erhebt mit seinen KooperationspartnerInnen GkPP (Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen, Berufsvertretung) und PKP (Pioniere der Klinischen Psychologie) mit der vorliegenden Petition daher folgende Forderungen:
1. Ausreichend Behandlungsplätze für psychisch erkrankte Menschen. Wir fordern ambulante Behandlungsplätze für eine Vollversorgung ohne Wartezeit und auf hohem Qualitätsniveau. Im Zentrum: Der Auf- und Ausbau der Kassenplätze für Klinische PsychologInnen, PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen.
2. Kurzfristig: Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Klinisch-psychologische Behandlung wirkt effizient. Das belegen wissenschaftliche Studien. Während klinisch-psychologische Behandlung im stationären Bereich (Krankenanstalten) längst etabliert und gesetzlich seit 1993 verankert ist, gibt es das Angebot klinisch-psychologischer Behandlung als Kassenleistung im niedergelassenen Bereich noch immer nicht. Obwohl damit eine massive Versorgungslücke auch in den ländlichen Gebieten rasch und hoch qualitativ zu schließen wäre. Durch die Aufnahme klinisch-psychologischer Behandlung als Kassenleistung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird der dringendste akute Versorgungsbedarf für Menschen mit psychischen Erkrankungen gedeckt.
3. Langfristig: „Masterplan: Psychisch gesundes Österreich“ aller PSY-Berufe. Egal, ob PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder Klinische PsychologInnen - jede Profession leistet ihren wichtigen Beitrag zur Verbesserung der psychischen Versorgung in Österreich. Klar ist daher: Diese Verbesserung kann nur langfristig und unter Einbindung aller PSY-Berufe und gemeinsam mit der Politik erfolgen. Wir schlagen deshalb die gemeinsame Erarbeitung eines „Masterplan: Psychisch gesundes Österreich“ vor.
Begründung
Eine nachhaltige Verbesserung der psychischen Versorgung führt dazu, dass Betroffene in Österreich professionell und zeitnah versorgt und ihr Leid und das ihrer Angehörigen gemildert werden. Außerdem wird das Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftssystem mittel- und langfristig erheblich entlastet. Darin liegen auch große Einsparungsmöglichkeiten.
Entwicklungen und Standpunkte
Hier finden Sie Positionen und Stellungnahmen der GkPP zu unterschiedlichen
berufspolitischen Themenbereichen:
Regelmäßig wird immer darüber diskutiert, ob und in
welcher Form eine PsychologInnenkammer eingerichtet werden soll. Zuletzt erwog
man im Jahr 2004 die Einrichtung einer (vergleichsweise großen) „Psychokammer"
die im Wesentlichen vor allem die beiden genannten Berufsgruppen umfassen sollte.
Kern dieser Bestrebungen war, professionelle Leistungen dieser Berufsgruppen
im Gesundheitswesen einheitlich und bundesweit verhandelbar zu machen. Allerdings
wurde diese erste Idee nicht nachhaltig weiter verfolgt; massive Bedenken aus
beiden Berufsgruppen führten sehr schnell zu getrennten Verhandlungswegen.
Die psychologischen Berufsverbände (BÖP und GkPP) diskutierten sehr
viel grundsätzlicher mit dem Gesundheitsministerium:
- Erstens hinterfragten
wir den Nutzen, den eine Kammer gegenüber der derzeitigen Gesetzeslage
(Psychologengesetz von 1990) für wen (Behörden, Verhandlungspartner,
PsychologInnen) gemessen am Aufwand bringen könnte.
- Zweitens problematisierten
wir mögliche Entwicklungen und potentielle Schlechterstellungen von
PsychologInnen für den Fall, dass wohl eine PsychotherapeutInnenkammer,
aber keine PsychologInnenkammer eingerichtet würde. Die Nähe der
beiden Berufsbilder zueinander bringt ja einerseits Konkurrenz um Tätigkeitsfelder
mit sich, aber auch möglicherweise übertriebenen „Bekenntnisdruck"
auf mehrfachqualifizierte Personen.
- Drittens forderten wir ein, nach Lösungen
für die gesamte (bzw. möglichst große Teile der) Berufsgruppe
der PsychologInnen.
2004 standen folgende Modelle zur Debatte:
1. Körperschaft öffentlichen Rechts
(KÖR; =Kammer, muss aber nicht so heißen)
Eine KÖR dient der
Wahrnehmung der Interessen von „durch eine gleichgerichtete und gleichgeartete
Berufsausübung zusammengeschlossenen Berufsgruppen".
a) KÖR für Klinische
(KPL) und Gesundheits-PsychologInnen (GPL)
Hier handelt es sich
um die engste Kammervariante. In ihr würden über Pflichtmitgliedschaft vorerst
alle Personen erfasst, die derzeit in die Listen der KPL und GPL eingetragen
sind, bzw. die entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Kammer könnte
rein innerhalb des Gesundheitsressorts geregelt werden und gilt daher in dessen
Augen als die „machbarste". Zu einer solchen Lösung gibt es bereits
ausgearbeitete Vorstellungen aus früheren Versuchen, eine Kammer einzurichten,
die man nur adaptieren müsste.
Vorteile: Einheitliche Verhandlungen für KPL- und GPL-Leistungen
im Bereich des Gesundheitswesens (Diagnostik, Behandlung, Beratung)
Nachteile: „Kleine"
Kammer mit relativ hohen Kosten für die einzelnen Mitglieder, Zersplitterung
des psychologischen Berufsbildes als Ganzes
Szenario und Einschätzung: Es ist anzunehmen, dass bei weitem nicht
alle derzeit als KPL und GPL eingetragenen Personen Mitglieder einer solchen
Kammer sein werden. Es käme zu
einer „Bereinigung" auf jene Personen, die tatsächlich und hauptsächlich im
Bereich des Gesundheitswesens tätig sind. Ebenso ist anzunehmen, dass viele
mehrfachqualifizierte, insbesondere auch psychotherapeutisch tätige
PsychologInnen es vorziehen werden, in nur einer Kammer Mitglied zu sein, auch
wenn Regelungen bezüglich der Anrechnung von Beiträgen bei
Mehrfachkammermitgliedschaften angedacht sind. Es ist als eher unwahrscheinlich
einzuschätzen, dass sich dieses Modell, einmal beschlossen, in Zukunft auf
eines der nachstehenden Modelle ausweiten ließe.
b) KÖR für KPL und
GPL unter Ausweitung des Verständnisses von GPL
Hierbei ist an eine
Ausweitung des Begriffs „GesundheitspsychologInnen" auf Personen
gedacht, die auch außerhalb des Gesundheitswesens im engeren Sinne mit „Gesundheit"
professionell befasst sind, z.B. ArbeitspsychologInnen, VerkehrspsychologInnen,
SchulpsychologInnen. Dafür müsste erst eine gesetzliche Grundlage
geschaffen werden, außerdem müsste das Einvernehmen mit anderen Ressorts
hergestellt werden, in deren Regelungskompetenz die Tätigkeit solcher
PsychologInnen fällt.
Dies wird vom Ministerium als „im vorgegebenen Zeithorizont (Mitte 2005)
als nicht machbar" betrachtet.
Vorteile: Jedenfalls
könnte ein solches Modell für den überwiegenden Großteil der derzeit als KPL
und GPL eingetragenen Personen (aber auch andere) zutreffend sein, da es ihre
tatsächlichen Tätigkeitsbereiche widerspiegelt und eine solche Kammer auch für
die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder außerhalb des Gesundheitswesens im
engeren Sinne zuständig wäre. Sie wäre von der potentiellen Zahl ihrer
Mitglieder auch wesentlich größer und damit auch verträglicher finanzierbar.
Die Zersplitterung des psychologischen Berufsbildes wäre geringer.
Nachteile: Dieses
Modell wird vom Ministerium derzeit eher abgelehnt, da der Koordinations-
und Verhandlungsaufwand als zu groß eingeschätzt wird, und außerdem den
Kompetenzbereich des Gesundheitsressorts überschreitet.
Szenario und
Einschätzung: Diese Modell kommt der beruflichen Wirklichkeit vieler
eingetragener KPL und GPL, aber auch anderer FachpsychologInnen schon relativ
nahe und steht nicht im Widerspruch zur gängigen Praxis vieler Einrichtungen
außerhalb des Gesundheitswesens, die Eintragung als KPL oder GPL als
Anstellungsvoraussetzung zu verlangen. Auch das Erfordernis der gleichgearteten
und gleichgerichteten Berufsausübung wäre gut argumentierbar (auch wenn das
ministeriumsseitig nicht so gesehen wird). Ebenso wie beim ersten Modell wären
aber Fragen der Mehrfachmitgliedschaften noch zufriedenstellend zu regeln.
c) KÖR für alle
PsychologInnen
Eine solche Regelung
würde für alle Personen mit einem Studienabschluss im Hauptfach Psychologie
gelten. Nach Ansicht des Ministeriums fehlt hier aber das Element der
gleichgerichteten und gleichgearteten Berufsausübung; ein solcher Bezug ist
aber konstitutierendes Merkmal einer Kammer. Gleiche Qualifikation allein
genügt dafür nicht. Außerdem würden sich bei diesem Modell noch größere
Kompetenzprobleme mit verschiedenen Ressorts ergeben; die Erfassung des
potentiellen Mitgliederkreises ist de facto fast unmöglich (derzeit gibt es in Österreich
grob geschätzt ca. 9-10.000 PsychologInnen).
Vorteile: Dieses
Modell beinhaltet - zumindest fiktiv - ein einheitlicheres, wenn auch sehr
abstraktes Berufsbild. Die Kammer könnte ein starker Verhandlungspartner
in sehr unterschiedlichen Einsatz- und Tätigkeitsfeldern werden (so
könnte der
Druck auf außerhalb des Gesundheitswesens freiberuflich beratend
tätige
PsychologInnen, einen Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberatung
erwerben zu müssen, wegfallen).
Nachteile: Die
(vermutete) Unschärfe in der Definition des Berufsbildes und das Fehlen des
Kriteriums der konkreten psychologischen Berufsausübung würden die Akzeptanz
einer solchen Kammer sowohl unter den PsychologInnen als auch bei öffentlichen
Einrichtungen und Behörden sehr reduzieren. Außerdem würde sich die
Konstituierung der Kammer vermutlich über Jahre hinziehen, bis gewährleistet
ist, dass alle PsychologInnen erfasst sind.
Szenario und
Einschätzung: Dieses Modell ist vermutlich das unrealistischste unter
den angeführten. Der Widerstand sowohl aus der Berufsgruppe selbst als auch
insbesondere von anderen Interessensvertretungen und Behörden wäre nicht zu
unterschätzen. Das Gesundheitsministerium erklärt sich zudem als für eine
solche Lösung unzuständig; die Verhandlungen dafür müssten mit dem
Bundeskanzleramt geführt werden.
d) (der
Vollständigkeit halber) KÖR der „Psychoberufe" im Gesundheitswesen
Wäre das eingangs
erwähnte Ursprungsmodell, das insbesondere PsychotherapeutInnen und KPL/GPL
zusammenfasst.
Vorteile: Aus der
Sicht der Berufsgruppe der PsychologInnen bringt dieses Modell Synergien
vor allem für mehrfachqualifizierte Personen, die sowohl psychologisch als auch
über psychotherapeutisch tätig sind; der Druck zur Doppelkammermitgliedschaft
würde wegfallen. Außerdem könnten (bzw. müssten) Streitigkeiten über
Kompetenzfragen und die Abgrenzung von Tätigkeitsbereichen (z.B. Psychotherapie
vs. Psychologische Behandlung, Beratungskompetenzen, Diagnostik) kammerintern
geregelt werden. Nach außen könnte ein gemeinsames Auftreten der „Psychoberufe"
deren Stellung im Gesundheitswesen stärken.
Nachteile: Die
PsychologInnen wären aufgrund der Größe der Kammer relativ zu den
PsychotherapeutInnen in der Minderheit. Die derzeit in Diskussion stehenden
Strukturmodelle für eine PsychotherapeutInnenkammer (u.a. mit eigener
„Methodenkurie") sind für nicht psychotherapeutisch tätige PsychologInnen
wenig interessant.
Szenario und
Einschätzung: An sich hätte das Modell der großen „Psychokammer" einige
Vorteile für alle beteiligten Berufsgruppen. Allerdings ist große Ablehnung
v.a. seitens des ÖBVP zu verspüren, sich damit näher auseinanderzusetzen. Es
ist zu erwarten, dass es nicht leicht ist, die Debatte um dieses Modell
wiederaufzunehmen. Außerdem hat sich das Gesundheitsministerium bereits auf die
konkrete Vorbereitung einer PsychotherapeutInnenkammer eingestellt und will
zumindest diesen Erfolg noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode
verbuchen. So wie es aussieht, ist der „Zug abgefahren".
2. „Beleihung"
Dieses Modell
bedeutet, dass hoheitliche Aufgaben, z.B. die Listenführung für KPL und GPL,
an eine Körperschaft des Privatrechts (z.B. einen Verein) ausgelagert werden kann.
Das ist aber keinesfalls eine umfassende gesetzliche Berufsvertretung, sondern
privatisiert nur die derzeit beim Ministerium liegenden Verwaltungsaufgaben.
Eine solche Lösung bringt daher auch keine substantielle Verbesserung gegenüber
der derzeitigen Situation (Psychologengesetz 1990) mit sich. Die
Beleihungskonstruktion erfreut sich in den aktuellen Verhandlungen zwischen
Ministerium, BÖP und GkPP keiner großen Beliebtheit.
3. Strukturelle Beibehaltung des Status Quo (Psychologengesetz 1990)
Diskutiert wird auch
das Szenario „gar keine Psychologenkammer". Im Wesentlichen bedeutet
dies die Fortsetzung der im Psychologengesetz vorgesehenen Strukturen (ministerielles
Verwaltungsorgan zur Listeneintragung und -führung, sowie Kontrolle der
Ausbildungseinrichtungen, unter Beratung durch den ehrenamtlich tätigen
Psychologenbeirat). Allenfalls würden verschiedene Details (z.B. Berufspflichten,
Dokumentation, Aus- und Fortbildungsvorschriften) per Novellierung verändert.
Die GkPP hat unter seinen Mitgliedern eine Umfrage gestartet.
Hier finden
Sie die Ergebnisse: Umfrage Ergebnisse 2004 
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