FACHABTEILUNG ARBEITS- und ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE
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Berufspolitik
Magazin Gesunde Arbeit 3/2022
Artikel "Die Hoffnung auf das Glück - Motivation im Kampf gegen MSE*, Depression & Co"
von Mag. Ulrike Amon-Glassl (Seiten 13-17)
Arbeitspsychologie rechtlich im ArbeitnehmerInnenschutz verankern!
Interview im Magazin "Gesunde Arbeit" 4/2016
http://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_7.10/service/magazin-gesunde-arbeit
GkPP Statement
Verankerung der ArbeitspsychologInnen als 3. Präventivfachkraft im ArbeitnehmerInnenschutz gefordert
Die vorliegende Studie macht deutlich, dass A&O-PsychologInnen um ihre Kompetenzen und Einsatzfelder bestens Bescheid wissen.
„Die Identifikation der KollegInnen mit ihrem Beruf“, betont Mag.a Andrea Birbaumer, Obfrau der GkPP, „ist trotz der gesetzlichen Schlechterstellung, trotz der dadurch schwierigen Rahmenbedingungen, trotz des täglichen Rechtfertigungsdrucks sehr hoch, für viele ist es der ‚Traumberuf‘“.
Die Novellierungen des ASchG der letzten Jahre haben zahlreiche Verbesserungen in der Prävention erbracht. Die intensive Auseinandersetzung mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen im ArbeitnehmerInnenschutz sowie deren verpflichtende Evaluierung sind zukunftsweisend. „A&O-PsychologInnen sind die einzigen ausgebildeten Fachkräfte im Bereich ‚psychische Belastungen‘, deshalb müssen sie als 3. Präventivkraft im ASchG fix verankert werden“, ist Mag.a Andrea Birbaumer überzeugt, „nur so ist eine Begegnung der im ArbeitnehmerInnenschutz tätigen Berufsgruppen auf Augenhöhe möglich“!
Für die Arbeits- und Organisationspsychologie ist eine sehr gute und sichere berufsrechtliche Verankerung gleichberechtigt neben der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie im Psychologengesetz (Berufsgesetz) sowie die fixe Verankerung als 3. Präventivkraft im ASchG notwendig.
Die Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP) ist als österreichische Berufsvertretung für PsychologInnen seit über 30 Jahren Ansprechpartnerin für PsychologInnen aus verschiedenen Fachbereichen und vertritt deren Anliegen in in Politik und Öffentlichkeit. Die Fachabteilung Arbeits- und Organisationspsychologie zertifiziert A&O-PsychologInnen laufend nach geprüften Qualitätskriterien und ist seit vielen Jahren als berufliche Interessensvertretung sowie mit hochwertigen Weiterbildungsangeboten präsent.
Rückfragehinweis:
Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP) Mag.a Andrea Birbaumer, Obfrau, FA A&O-Psychologie Margaretenstr. 72/3, 1050 Wien +43 1 317 88 94 – 14 E-Mail: birbaumer@gkpp.at Web: www.gkpp.at
Pressespiegel
http://m.tt.com/lebensart/gesundheit/11397936-91/psychisch-bedingte-krankenst%C3%A4nde-nehmen-zu.csp
http://m.diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4971672/index.do
http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/oesterreich/4971458/Psychisch-bedingte-Krankenstaende-nehmen-zu
http://derstandard.at/2000035466044/steigenKrankenstaende-wegen-psychischer-Probleme
http://www.gesund24.at/gesund/Psychisch-bedingte-Krankenstaende-nehmen-zu/232679135
http://www.vienna.at/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852
http://www.volksblatt.at/regionales/apa_news/?tx_posapaxmlimport_pinews%5Buid%5D=142777
http://www.austria.com/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852
http://www.vol.at/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852
http://www.osttirol-online.at/aktuelles/welt-news/131976-psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu.html
http://www.salzburg24.at/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu---ak-fordert-praevention/4695852
http://wirtschaftsblatt.at/archiv/printimport/4972061/Psychisch-bedingte-Krankenstaende-steigen
http://www.taxi40100.at/index.php?id=216&action=detail&apaid=1429352260
http://www.salzburg.com/nachrichten/gesundheit/sn/artikel/psychisch-bedingte-krankenstaende-nehmen-zu-192885/
http://www.news.at/a/psychisch-krankenstand-6327159
http://www.buergermeisterzeitung.info/mehrModal.php?newsNr=14026&tb=1
http://tv.orf.at/program/orf2/20160421/762812401/411640
http://tvthek.orf.at/program/heute-konkret/4660549
Positionierung / Ziele der Fachabteilung
Unser genereller Arbeitsauftrag ist die Verankerung der A&O-Psychologie in Österreich.
Die Arbeit an der Erreichung dieses mittel- bis langfristigen Ziels ist die
Aufgabe der FA A&O-Psychologie. Die hierfür notwendigen Aktivitäten
sind sowohl auf politischer und Lobbying- Ebene zu setzen als auch im PR-
und Marketing-Bereich.
Ständige Aufgaben der Fachabteilung
- Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen
- GkPP-Listenführung der A&O-PsychologInnen
- Kontaktpflege mit im Bereich A&O-Psychologie meinungsbildend und politisch relevanten Institutionen und Gruppierungen (Ministerien, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Kammern, Versicherungen etc.)
- Weiterbildung in der GkPP und Kooperation mit Weiterbildungsinstitutionen
- Konzeption von Weiterbildung für A&O-PsychologInnen in Kooperation mit der Fabrik
- Vorschläge für die Anschaffung von Fachliteratur für die GkPP-Bibliothek
- Erschließung des Arbeitsmarktes für A&O-PsychologInnen
- Enge Zusammenarbeit mit der AG Arbeitspsychologie und Förderung von Projekten
Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz
In der Praxis gewinnt die Arbeitspsychologie auch in der betrieblichen Gesundheitsförderung
an Bedeutung. Die Bundesregierung bekennt sich auch 2008 zu einer Weiterentwicklung
und dem Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung. Derzeit ist ein
Entwurf für ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz
in Begutachtung.
Auch wenn wir nicht dazu eingeladen wurden eine Stellungnahme abzugeben,
sind wir aufgrund unserer Vernetzungsarbeit über die Positionierung
der für den Arbeitnehmerschutz relevanten Einrichtungen informiert.
Als Folge der in den vergangenen Jahren geführten Kooperationsgespräche
kann beispielsweise das Seminarangebot von AUVA-ExpertInnen genannt werden.
Seit 2008 wird im AUVA-Kursangebot regelmäßig das Fachseminar „Rechtliche
Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzes für PsychologInnen“ angeboten
(siehe WEITERBILDUNG Veranstaltungen).
Normungsausschuss
Die GkPP ist Mitglied des Österreichischen Normungsinstituts. Wir arbeiten
kontinuierlich aktiv im Normungsausschuss ON-K 249 „Dienstleistungen
und Prozesse der Personalentwicklung“ mit.
Die Arbeit der GkPP in und für den ÖNORM-Ausschuss
hat mit einer kritischen Stellungnahme zur ÖNORM EN ISO-10075 (3-teilige
Norm zur Messung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz) 2003 begonnen.
Die ÖNORM D 4000 „Anforderungen an Prozesse und Methoden in der Personalauswahl
und –entwicklung“ haben wir wesentlich mitgestaltet. Diese und alle
anderen gültigen Normen sind über das Österreichische Normungsinstitut www.on-norm.at zu
beziehen.
Neben Stellungnahmen zu internationalen Normungsentwürfen, die wir
laufend abgeben, beschäftigen wir uns gegenwärtig mit Überlegungen
zu einer Ö-Norm-Regel im Bereich „Betriebliche Gesundheitsförderung“.
Voraussetzung zur Erfüllung unseres Arbeitsauftrags der Verankerung
der A&O-Psychologie in Österreich ist eine intensive und laufende
inhaltliche Auseinandersetzung mit arbeits- und organisationspsychologischem Fachwissen, um
eine fundierte sowie den aktuellen Entwicklungen (europaweit und international)
entsprechende Standortbestimmung vornehmen und nach außen tragen zu
können.
Betriebliche Gesundheitsförderung in Europa und international
Ein Grundgedanke der GkPP bezüglich der betrieblichen Gesundheitsförderung
UND des ArbeitnehmerInnenschutzes ist:
Arbeit erhält (psychisch) gesund oder macht (psychisch) krank, je nachdem
ob wir einer gesundheitsförderlichen oder krankmachenden Arbeitssituation
ausgesetzt sind.
ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheitsförderung sind gemeinsam Bestandteil
eines modernen betrieblichen Gesundheitsmanagements was auch in der Definition
von betrieblicher Gesundheitsförderung zum Ausdruck kommt:
„Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen
Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung
von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.“
„Luxemburger Deklaration“, November 1997.
http://www.netzwerk-bgf.at/mediaDB/MMDB123866_Luxemburg%20Deklaration%20deutsch.pdf
Eine Auffassung von Gesundheitsförderung, die sich auch in einer Neuorientierung
des traditionellen Arbeitsschutzes (ArbeitnehmerInnenschutz) in Gesetzgebung
und Praxis (eingeleitet durch die Richtlinie des Rates 89/391/EWG) bemerkbar
macht.
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31990L0270&model=guichett
„Konzentrierte sich betriebliche Gesundheitspolitik jahrzehntelang
auf den betrieblichen Arbeitsschutz und das VERMEIDEN und BESEITIGEN gesundheits-gefährdender Arbeitsbedingungen
(Schröder und Sochert 1989, Klotter 1999) und
Verhaltensweisen, so wird inzwischen vermehrt auch nach Möglichkeiten
der Entwicklung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen
gefragt.“
Ulich, E. (2001). Arbeitspsychologie. vdf, Hochschulverlag
an der ETH Zürich; Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag; S.485.
Eine Gesundheitsförderung, die den Einfluss der sich verändernden
Lebens- Freizeit- und Arbeitsbedingungen als entscheidender
Einflussfaktor auf die Gesundheit anerkennt, aus der ergibt sich eine Forderung:
„Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen
und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle von Gesundheit und nicht
der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft sichere, befriedigende
und anregende Arbeits- und Lebensbedingungen.“
WHO/Europa „Ottawa-Charta“, 1986.
http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2?language=German
Dieses Ziel in der Gesundheitsförderung zeigt, dass …
„Damit wird deutlich, dass die WHO die in den Arbeits- und Sozialwissenschaften
gefundene Beziehung zwischen der Qualität des Arbeitslebens und der allgemeinen
Lebensqualität in ihrer Konzeption von Gesundheit integriert hat.“
Ulich, E., Wülser M. (2005). Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Arbeitspsychologische
Perspektiven. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th. Gabler/GWV Fachverlage
GmbH, Wiesbaden; S.17.
Wie diese Arbeitsbedingungen beschaffen sein sollten, darüber hat sich
die Kommission bereits seit 2001 Gedanken gemacht:
In den Mitteilungen der Kommission wurden 2001 Indikatoren für die Qualität
von Arbeitsplätzen definiert: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=113&langId=en
Vor allem die Erste Kategorie – Merkmale des Arbeitsplatzes - beziehen
sich auf arbeitspsychologische Gestaltungsmerkmale (z.b.: Intrinsische Qualität
der Arbeitsplätze), so werden als potenzielle Indikatoren die Arbeitszufriedenheit „...unter
Berücksichtigung von Arbeitsplatzcharakteristiken, Art des Arbeitsvertrages
und Arbeitszeit sowie Qualifikationsniveau bezogen auf die Arbeitsplatzanforderungen“ genannt.
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