FACHABTEILUNG VERKEHRSPSYCHOLOGIE
Qualifikationskriterien
Die Ausbildung zur/zum VerkehrpsychologIn gemäß Führerscheingesetz – Gesundheitsverordnung (FSG-GV) bzw. zur/zum NachschulungsleiterIn gemäß Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) findet postgraduell statt und ist sehr umfangreich. Gemäß § 20 (1) FSG-GV dürfen als VerkehrpsychologInnen Personen tätig werden, die
mehr unter FSG-GVFührerscheingesetz – Gesundheitsverordnung (FSG-GV) Richtlinie zur Erstellung verkehrspsychologischer Stellungnahmen
Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) anerkannte VerkehrspsychologInnen und NachschulungsleiterInnen sind verpflichtet, jährlich
Unser erklärtes Ziel ist es, die Einhaltung von Qualitätsstandards in der Aus- und Fortbildung zu fördern. Auch die rasche und transparente Abwicklung von Anerkennungsverfahren ist uns ein Anliegen. Ein Beitrag dazu wird sein, im Rahmen der GkPP Weiterbildung regelmäßig verkehrspsychologische Aus- und Fortbildungsseminare zu organisieren.
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