Versicherung

NEUE Berufshaftpflichtversicherung/Rechtsschutzversicherung für Mitglieder

Unsere gesetzeskonforme Berufshaftpflichtversicherung, wie wir sie mit der Wiener Städtischen Versicherung ausgehandelt haben, kann jederzeit von GkPP-Mitgliedern abgeschlossen werden!

Das neue Psychologengesetz (PG 2013, § 39) schreibt im Rahmen der Neuregelungen der Berufspflichten von Klinischen und Gesundheits-PsychologInnen verpflichtend vor, im Zusammenhang mit ihrer eigenverantwortlichen Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Wir freuen uns Varianten für unterschiedliche Bedürfnisse anbieten zu können, die genannten Jahresprämien sind bereits für GkPP-Mitglieder zulasten unseres Vermittlungsanteils rabattiert.
Für alle Varianten der Berufshaftpflichtversicherung gilt:
• Einzelpolizze auf den eigenen Namen zur Gewährleistung der Nachweispflicht, damit individuelle Laufzeit
• Versicherungsschutz für eigenverantwortliche klinisch- bzw. gesundheitspsychologische Tätigkeit i.S. des PG 2013 einschließlich der Tätigkeit von Personen, die dem/r VersicherungsnehmerIn fachlich unterstellt und weisungsgebunden sind, und deren Tätigkeit er/sie verantwortet, sowie darüberhinausgehend
• eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit i.S. des PthG 1990, mediatorische Tätigkeit i.S. des ZivMedG, Supervision und arbeits- und organisationspsychologische Tätigkeit
• zehnjährige Vertragslaufzeit mit zuschlagsfreiem Ausstieg nach dem dritten Jahr
• Weiterführung der Versicherung unabhängig von der Mitgliedschaft bei der GkPP
• unbeschränkte Nachhaftung

Zusatzangebot Berufsrechtsschutzversicherung (gilt nur in Kombination mit einer der angeführten Haftpflichtversicherungsvarianten): ist nicht gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, günstig bei Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Berufsausübung
(36,- € Jahresprämie)
Hinweis zur bisherigen Gruppenversicherung der GkPP:
Aufgrund der Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2015 wird die Gruppenversicherung bis zum Ende des nächsten Gruppenversicherungsjahres (28. 2. 2015) jedenfalls für diejenigen Mitglieder, die dies wünschen, unverändert weitergeführt.
Ausführliche Beschreibung, Entscheidungshilfe und Fristen auf: BerufshaftpflichtversicherungNEU

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Newsletter: Mag. Klemens Weigl