Versicherung
NEUE Berufshaftpflichtversicherung/Rechtsschutzversicherung für Mitglieder
Unsere gesetzeskonforme Berufshaftpflichtversicherung, wie wir sie mit der Wiener Städtischen Versicherung
ausgehandelt haben, kann jederzeit von GkPP-Mitgliedern abgeschlossen werden!
Das neue Psychologengesetz (PG 2013, § 39) schreibt im Rahmen der Neuregelungen der Berufspflichten von Klinischen
und Gesundheits-PsychologInnen verpflichtend vor, im Zusammenhang mit ihrer eigenverantwortlichen Berufsausübung
eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Wir freuen uns Varianten für unterschiedliche Bedürfnisse anbieten zu können, die genannten Jahresprämien sind
bereits für GkPP-Mitglieder zulasten unseres Vermittlungsanteils rabattiert.
Für alle Varianten der Berufshaftpflichtversicherung gilt:
• Einzelpolizze auf den eigenen Namen zur Gewährleistung der Nachweispflicht, damit individuelle Laufzeit
• Versicherungsschutz für eigenverantwortliche klinisch- bzw. gesundheitspsychologische Tätigkeit i.S. des PG
2013 einschließlich der Tätigkeit von Personen, die dem/r VersicherungsnehmerIn fachlich unterstellt und
weisungsgebunden sind, und deren Tätigkeit er/sie verantwortet, sowie darüberhinausgehend
• eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit i.S. des PthG 1990, mediatorische Tätigkeit i.S. des
ZivMedG, Supervision und arbeits- und organisationspsychologische Tätigkeit
• zehnjährige Vertragslaufzeit mit zuschlagsfreiem Ausstieg nach dem dritten Jahr
• Weiterführung der Versicherung unabhängig von der Mitgliedschaft bei der GkPP
• unbeschränkte Nachhaftung
Zusatzangebot Berufsrechtsschutzversicherung (gilt nur in Kombination mit einer der angeführten
Haftpflichtversicherungsvarianten): ist nicht gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, günstig bei Strafverfolgung im
Zusammenhang mit der Berufsausübung (36,- € Jahresprämie)
Hinweis zur bisherigen Gruppenversicherung der GkPP:
Aufgrund der Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2015 wird die Gruppenversicherung bis zum Ende des nächsten
Gruppenversicherungsjahres (28. 2. 2015) jedenfalls für diejenigen Mitglieder, die dies wünschen, unverändert
weitergeführt.
Ausführliche Beschreibung, Entscheidungshilfe und Fristen auf:
BerufshaftpflichtversicherungNEU
zurück zum Überblick
|