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NEWS

 

(letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025)

 


 

Die GkPP – Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen –unterstützt  „Mental health days“

 

Die GkPP arbeitet für eine klare Positionierung und Stärkung der Gesundheitspsychologie in Österreich! Das bedeutet die Sichtbarmachung der Leistungen der Gesundheitspsychologie in Österreich, aber auch im internationalen Vergleich, das Aufzeigen des Stellenwerts der Gesundheitspsychologie im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention, die Finanzierung der Leistungen der Gesundheitspsychologie durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger.
Die Gesundheitspsychologie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems, wir brauchen daher hochqualifizierte GesundheitspsychologInnen mit ihrem einzigartigen und nicht-ersetzbarem Berufsprofil im Gesundheitswesen! Dabei geht es auch um eine faire und angemessene Honorierung unserer Leistungen in der Gesundheitsversorgung!

Als Berufsvertretung, die seit fast 40 Jahren Berufspolitik mit einem kritischen Blick auf gesellschaftliche Entwicklungen macht, die sich in den letzten Jahren verstärkt der Gesundheitspsychologie und deren Implementierung in die österreichische Gesellschaft widmet, möchten wir die von Golli Marboe ins Leben gerufene Initiative „mental health days“ sehr gerne unterstützen!

Gerade Kinder und Jugendliche brauchen vermehrt unsere Aufmerksamkeit und professionelle Unterstützung.

 

 


 

 

Wichtige Hinweise:

 

Alle unsere Präsenzveranstaltungen finden unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen gemäß der geltenden Verordnungen statt.

 

Um Ihnen so weit wie möglich entgegenzukommen, bieten wir die Präsenzveranstaltungen im GkPP-Seminarzentrum, Margaretenstraße 72/ 1. Stock, 1050 Wien und auch ortsunabhängige Weiterbildung in Form von E-Learning-Kursen an!

Nutzen Sie diese Gelegenheiten für Ihre Weiterbildung!

 


 

 

Beginn des Grundmoduls Durchlauf IV: März/April 2025

 

Da die TeilnehmerInnenzahl begrenzt ist, muss die verbindliche Anmeldung aber so schnell wie möglich bei uns vorliegen! Wir freuen uns über jede/n neue/n Teilnehmer/in!

 

Wir bieten:

•Individuelle Beratung

•Vernetzung mit Praxiseinrichtungen

•Unterstützung bei der Planung

•Betreuung und Unterstützung

•Flexible Planung der Aufnahmegespräche ab sofort

 

Wir sind mehr als ein Weiterbildungsanbieter,

•wir sind eine aktive Berufsvertretung, der die Anliegen der KollegInnen wichtig sind

•wir planen Weiterbildung mit unserem fachlichen Know-How

•unsere Seminare haben hohe Qualitätsansprüche

•wir stimmen unsere Angebote auf die Anforderungen in der Praxis ab

•wir kennen die Situation unserer jungen KollegInnen und unterstützen sie!

 

 

Wenn Sie Interesse haben, bitte melden sie sich rasch an bzw. vereinbaren Sie einen Termin für das Aufnahmegespräch unter: Tel.:  +43 1 3178894 DW 12 oder weiterbildung@gkpp.at. Hier finden Sie ein Formular für das Aufnahmeersuchen. Bitte ausgefüllt und unterschrieben möglichst schnell an uns zurück.

 

Sprechstunde Weiterbildung:
insbesondere für AusbildungskandidatInnen in Klinischer und Gesundheits-Psychologie:

Dr. Reinhilde Trinks, mittwochs von 16.00 bis 18.30 Uhr, GkPP-Büro, 1050 Wien, Margaretenstrasse 72 / 2. Stock,
Tel. 01/3178894-DW 13, e-mail: geschaeftsfuehrung@gkpp.at

 

Eine ausführliche Beschreibung der Inhalte finden Sie hier.

Die Ankündigung und genauen Ablaufplan mit Daten erhalten Sie demnächst.

 

 


Berufspolitik aktuell

 

Enquete #Gesundheitspsychologie – Jetzt!

Veranstaltung mit mehr als 600 TeilnehmerInnen gibt starkes Lebenszeichen der Gesundheitspsychologie

 

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230426_OTS0132?app=1 

Nachsehen können Sie die Enquete #Gesundheitspsychologie – Jetzt! auf unserem YouTube-Kanal.

#Gesundheitspsychologie Jetzt! Programm

 

Vorträge:

Enquete_Gesundheitspsy_Roadmap Rohrauer

Gesundheit durch Risikokompetenz_Gigerenzer

Praxis der Gesundheitspsychologie_Birbaumer

Das Programm der Gesundheitspsychologie_Laireiter

 

 

GkPP Stellungnahme Psychotherapiegesetz 2024

 

Stellungnahme der GkPP, Berufsvertretung, zum Lernzielkatalog zur Stärkung der Klimakompetenz in den Gesundheitsberufen

 

Brief an den neuen Gesundheitsminister Rauch

 

GkPP-Stellungnahme - Parlamentarische Anfrage zur Zunahme der psychischen Erkrankungen seit dem Corona-Lockdown

 

Kassenfinanzierung für Psychologie_GkPP

 

Pressestimmen:

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2073685-Psychische-Gesundheit-nicht-immer-leistbar.html

 

Mag.a Andrea Birbaumer und Mag.Simon Brandstätter zu Gesundheit im homeoffice

https://firmensport.at/2020/06/mentale-gesundheit-arbeitspsychologie-ueber-home-office-co/

 

Schreiben BM Anschober

 

Information_zur_Verschwiegenheits-,_Melde-_und_Anzeigepflicht_Psychologengesetz_2013,_Stand__18.03.2020.pdf

 

PG Novellierung infolge Gewaltschutzgesetz

 

Initiative gegen Gewaltschutzgesetz 2019

 

AOFür eine rechtliche Verankerung der A&O PsychologInnen

 

 


 

 

 

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DSGVO - Erklärung zur Informationspflicht ab 25.5.2018

Was ist als Psychologe/Psychologin zu tun?

Vorbemerkung:

Sinn der DSGVO ist es, in erster Linie Rechte von betroffenen Personen zu wahren, also auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung. Grundgedanke ist der Schutz von natürlichen Personen gegenüber großen Unternehmen.

PsychologInnen haben in ihrem Berufsgesetz PG 13 ausführliche und detaillierte Regelungen für Aufklärung, Verschwiegenheit, Dokumentation verankert – das ist schon die „halbe Miete“.
Da wir in unseren beruflichen Tätigkeitsbereichen teilweise mit sensiblen Daten zu tun haben, sind wir als Berufsgruppe immer schon darum bemüht, keine Information in „falsche Hände“ geraten zu lassen – also KEINE PANIK!

Sinnvolle Richtlinien und Musterformulare – hoffentlich auch in Zukunft Erleichterungen für unsere Berufsgruppe - sollen in Zusammenarbeit mit dem BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erarbeitet werden. Die GkPP setzt sich für Euch ein!

 

Folgendes ist jetzt zu tun:

1. Welche Verarbeitungstätigkeiten führe ich durch?
heißt welche Daten erfasse und speichere ich in welcher Form?

Beispiele:

  • physische Dokumentation/Akten (Notizen, Befunde, Ausdrucke etc.)

  • Elektronische Daten
            E-Mails
            Dateien (word, excel etc.)
            soziale Netzwerke, Apps
            IT-Systeme

  • Ton- oder Bilddokumente

 

2. Auflisten des Ist-Stands

heißt welche personenbezogenen Daten erhebe ich, wie erhebe ich sie, wie sind sie gespeichert, wie lange speichere ich sie in welcher Form, wie sind sie gesichert, an wen gebe ich was weiter?

  •  Wo werden die Daten verarbeitet?

  • Wer ist zuständig?

  • Welche personenbezogenen Daten welcher Personen werden verarbeitet?
    (Adressdaten von KlientInnen, Rechnungsdaten, Krankengeschichten etc.)

  • Zweck der Datenverarbeitung

  • Woher habe ich diese Daten (Herkunft)?

  • Welche Rechtsgrundlage gibt es (Vertrag, Einwilligung der KlientInnen etc.)?

  • An wen/welche Institution ergehen diese Daten, an wen übermittle ich Daten (Sozialversicherung, AMS, Finanzamt etc.)?

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

  • Welche Daten werden nicht mehr benötigt/welche können gelöscht werden

      (Grundlage ist die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht im PG 13)?

  • Wer ist AnsprechpartnerIn für den Datenschutz?

 

3. Verfahrensverzeichnis erstellen
Dies kann elektronisch in Form von Listen, Tabellen etc. erfolgen. Dieses Verzeichnis ist auf Anfrage der Datenschutzbehörde vorzulegen.
heißt den erhobenen Ist-Stand in ein Verzeichnis überführen, dabei sollte man beachten, dass es unterschiedliche Zwecke der Datenverarbeitung gibt, dass ich jeden Zweck benennen muss. Heißt auch, dass ich nur die Daten erheben darf, die ich einem Zweck zuordnen kann.

  • Zu beachten für PsychologInnen

  • Dokumentationspflicht/Aufbewahrungspflicht lt. PG 13

  • Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Aufklärungspflichten lt. PG 13 einholen

  • Für die Nachweisbarkeit empfiehlt sich die Einwilligung schriftlich einzuholen und sicher zu stellen, dass den KlientInnen der Zweck der Verarbeitung ihrer Daten klar ist.

  • Bei KlientInnen bis zum 14. Lebensjahr ist die Einwilligung der gesetzlichen VertreterInnen einzuholen.

  • Auch die Verschwiegenheitspflicht lt. PG 13 ist eine Form des „Datenschutzes“

  • Der Schutz der Daten ist nach „Stand der Technik“ zu gewährleisten, heißt diese vor Verlust, Veränderung und unbefugtem Zugriff zu bewahren (versperrte Kästen, elektronische Sicherung (www.onlinesicherheit.gv.at)

 

 Mag.a Andrea Birbaumer, Obfrau der GkPP

 


 

Info zur Registrierkassenpflicht ab 2016

Information Berufshaftpflichtversicherung

Mitgliederinfo zur Versicherungspflicht lt. PG 2013

 


 

Psychologengesetz beschlossen

GkPP_Stellungnahme PG13_

Begutachtung Entwurf zum neuen Psychologengesetz

GkPP-Presseaussendung zum neuen Psychologengesetz

 

 



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